Beiträge und Kostenbeiträge.
Die Mitgliedschaft und konkrete Unterstützungsleistungen werden bewusst getrennt dargestellt. So bleibt nachvollziehbar, wofür ein Mitgliedsbeitrag steht und welche konkrete Leistung mit welchem Kostenbeitrag verbunden ist.
Die folgenden Beträge dienen als verbindliche Orientierung. Bei außergewöhnlichem Umfang wird der konkrete Aufwand vor Beginn transparent vereinbart.

Volle Mitgliedsrechte im Rahmen der Statuten und Teilnahme am Vereinsleben.
- aktive Mitwirkung im Verein
- Stimm- und Wahlrechte im vorgesehenen Rahmen
- Zugang zu den für ordentliche Mitglieder vorgesehenen Angeboten
- Vereinsinformationen
USt: Echter Mitgliedsbeitrag ohne unmittelbare Gegenleistung – grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar.
PRO BONO ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot von SCHREIBENGEL für Menschen in einer besonderen persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Notlage. Die Aufnahme als PRO-BONO-Mitglied erfolgt nach individueller Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Vereinsorgan. Ein Anspruch auf eine PRO-BONO-Mitgliedschaft besteht nicht.
- Teilnahme an vorgesehenen Vereinsangeboten
- Informations- und Teilnahmemöglichkeiten
- reduzierte Kostenbeiträge für konkrete Unterstützungsleistungen
- grundsätzlich kein Stimm- und Wahlrecht
USt: Echter Mitgliedsbeitrag ohne unmittelbare Gegenleistung – grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar. Konkrete Leistungen werden getrennt behandelt.
Für Personen, die Angebote des Vereins nutzen oder am Vereinsleben teilnehmen möchten, ohne sämtliche Rechte der ordentlichen Mitgliedschaft zu erwerben.
- vorgesehene Vereinsangebote
- Informationsangebote
- konkrete Unterstützungsleistungen nach Aufwand
- grundsätzlich kein Stimm- und Wahlrecht
USt: Echter Mitgliedsbeitrag ohne unmittelbare Gegenleistung – grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar.
Für Menschen und Organisationen, die SCHREIBENGEL finanziell, sachlich oder organisatorisch unterstützen möchten.
- Informationen über die Vereinsentwicklung
- Teilnahme an dafür vorgesehenen Veranstaltungen
- besondere Informations- oder Anerkennungsmöglichkeiten
- grundsätzlich kein Anspruch auf konkrete Vereinsleistungen
USt: Echter Förder-/Mitgliedsbeitrag ohne unmittelbare Gegenleistung – grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar.
Einzelne Unterstützungsleistungen können auch ohne Mitgliedschaft vereinbart werden.
- Erstorientierung bis 15 Minuten kostenlos
- konkrete Leistung nach tatsächlichem Aufwand
- vorherige Information bei umfangreicheren Fällen
- kein Mitgliedsbeitrag erforderlich
USt: Konkrete entgeltliche Leistung; steuerliche Behandlung richtet sich nach dem tatsächlichen Steuerstatus des Vereins.
Bei außergewöhnlichem Umfang, mehreren Terminen, größeren Dokumentenmengen oder zusätzlichen Fremdkosten wird der Rahmen vorab abgestimmt.
- umfangreiche Fallaufbereitung
- größere Dokumentenmengen
- mehrere Termine oder Behördenwege
- zusätzliche Fremd- oder Versandkosten
USt: Bei steuerpflichtigem Leistungsumsatz nach dem jeweils anwendbaren Steuersatz; bei Kleinunternehmerbefreiung keine USt-Ausweisung.
Echte Mitglieds- und Förderbeiträge sind bei Vereinen grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar, wenn ihnen keine konkrete unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht. Konkrete entgeltliche Unterstützungsleistungen sind davon getrennt zu beurteilen und können umsatzsteuerpflichtig sein. Der allgemeine Normalsteuersatz beträgt in Österreich 20 %.
Preisangaben: Die ausgewiesenen Kostenbeiträge für konkrete Leistungen sind als Endpreise gedacht. Falls Umsatzsteuer anfällt, ist sie im Endpreis enthalten und auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen. Bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Welche Unterstützung ist konkret möglich?
Die Übersicht zeigt die üblichen Leistungen, den typischen Zeitaufwand sowie die jeweiligen Kostenbeiträge. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und von den vorhandenen Unterlagen ab.
| Leistung | Typischer Umfang | Standard | PRO BONO |
|---|---|---|---|
| Erstorientierung | bis 15 Min. | kostenlos | kostenlos |
| Kurze telefonische Auskunft | bis 15 Min. | kostenlos | kostenlos |
| Kurze E-Mail-Unterstützung | bis 15 Min. | kostenlos | kostenlos |
| Formular erklären / bereitstellen | 15–20 Min. | kostenlos | kostenlos |
| Einfaches Formular ausfüllen | 25–30 Min. | € 15 | € 5 |
| Einfaches Schreiben | ca. 30 Min. | € 20 | € 10 |
| Standard-Schreiben | 45–60 Min. | € 35 | € 15 |
| Umfangreicher Schriftsatz | 75–90 Min. | € 55 | € 25 |
| Sehr umfangreicher Schriftsatz | ca. 2 Std. | € 80 | € 35 |
| Chronologie | 75–90 Min. | € 55 | € 25 |
| Anlagenverzeichnis | 30–45 Min. | € 25 | € 10 |
| Dokumentenordnung | ca. 60 Min. | € 40 | € 20 |
| Digitale Aktenaufbereitung | 60–90 Min. | € 50 | € 25 |
| Einfacher Antrag | 45–60 Min. | € 35 | € 15 |
| Umfangreicher Antrag | 90–120 Min. | € 70 | € 35 |
| Behördenkommunikation | 45–60 Min. | € 35 | € 15 |
| Behördenweg – Vorbereitung | 30–45 Min. | € 25 | € 10 |
| Behördenbegleitung | 60 Min. | € 45 + Fahrt | € 20 + Fahrt |
| Justizanstalt – organisatorische Unterstützung | 45–60 Min. | € 35 | € 15 |
| § 54a-Unterlagen vorbereiten | 45–75 Min. | € 40 | € 20 |
| Arbeitsplatz- / Wohnungsunterstützung | ca. 60 Min. | € 40 | € 20 |
| Gläubiger- / Schuldenunterlagen ordnen | ca. 90 Min. | € 60 | € 30 |
| Umfangreiche Fallaufbereitung | 2–3 Std. | € 90–120 | € 45–60 |
| Persönlicher Termin | 30 / 60 Min. | € 20 / € 40 | € 10 / € 20 |
| Informationsgespräch | ca. 30 Min. | € 15 | € 5 |
| Umfangreiche Informationsaufbereitung | ca. 90 Min. | € 60 | € 30 |
| Komplexer Sonderfall | individuell | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
Fahrtkosten
Bis 10 km einfache Entfernung ist die Fahrt grundsätzlich im jeweiligen Leistungspreis berücksichtigt. Darüber hinaus werden € 0,70 je Kilometer für die gesamte Hin- und Rückfahrt angesetzt. Abweichungen oder ein Verzicht sind bei besonderen Umständen möglich.
Porto, Ausdrucke & Fremdkosten
Normale Büro- und Standardversandkosten sind grundsätzlich in der Leistungskalkulation berücksichtigt. Einschreiben, Sonderversand, außergewöhnliche Druckmengen und tatsächlich anfallende Fremdkosten können nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.
Keine versteckten Zeitkosten
Kurze Kontakte werden nicht künstlich minutengenau abgerechnet. Sobald daraus eine konkrete Bearbeitung, Dokumentenerstellung, Fallaufbereitung oder Behördenarbeit wird, gilt der dafür ausgewiesene Leistungsbeitrag.
