Wir stehen an deiner Seite.
Strukturieren. Vorbereiten. Dranbleiben. Konsequent innerhalb der rechtlichen Grenzen.

Wir stehen an deiner Seite.
Rechtliche Grenzen? Ja. Stillstand? Nein.
Wir unterstützen organisatorisch, dokumentarisch und kommunikativ – konsequent innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Ansuchen & Eingaben
Gemeinsam Angaben und Unterlagen ordnen und Ansuchen klar, vollständig und nachvollziehbar ausgestalten.
Beschwerden & Rechtsmittel
Vom Betroffenen gewünschte Eingaben sprachlich und organisatorisch aufbereiten. Keine Rechtsprüfung oder Vertretung.
Angehörige als Ansprechpartner
Auf Wunsch und soweit zulässig organisatorischer Ansprechpartner für Angehörige, Freunde und Partnerinnen bzw. Partner.
Verhältnisse ordnen
Persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten strukturieren, Unterlagen sortieren und offene Punkte sichtbar machen.
Wohnung & Neustart
Unterstützung bei Wohnungssuche, Kontaktaufnahme und Vorbereitung der nächsten Schritte nach der Haft.
Arbeit & Bewerbung
Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, Arbeitssuche und organisatorischer Vorbereitung von Kontakten.
Elektronisch überwachter Hausarrest
Organisatorische Zusammenstellung und Aufbereitung von Unterlagen rund um eüH-Anträge. Rechtliche Prüfung verbleibt bei zuständigen Stellen.
Geld & Zahlungspflichten
Unterlagen, Abrechnungen und Zahlungspflichten strukturiert aufbereiten und – soweit vorgesehen – ein entsprechendes Ansuchen vorbereiten.
Weitere Anliegen
Das Spektrum ist nicht abschließend. Wir schauen auf die konkrete Situation und den nächsten machbaren Schritt.
Mittel verwenden – Leistungen leistbar machen
Bestimmte Leistungen von SCHREIBENGEL sollen auch für Menschen im Vollzug praktisch leistbar sein. Besteht eine gegenüber SCHREIBENGEL nachvollziehbare Zahlungspflicht, kann – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ein Ansuchen auf Verwendung von Hausgeld und Rücklage nach § 54a Abs. 1 bzw. Abs. 3 StVG in Betracht kommen.
Nach § 54a Abs. 1 StVG stehen Hausgeld sowie der dort gesetzlich begrenzte Teil der Rücklage unter anderem zur Schuldentilgung zur Verfügung. Nach § 54a Abs. 3 StVG können Hausgeld und Rücklage darüber hinaus für Anschaffungen verwendet werden, die das Fortkommen nach der Entlassung fördern. Die konkrete Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Stelle bzw. dem Anstaltsleiter, soweit das Gesetz dies vorsieht.
SCHREIBENGEL kann das konkrete Ansuchen, die Kostenaufstellung und die dazugehörigen Unterlagen strukturiert vorbereiten. Aus der Rechnung selbst folgt kein automatischer Anspruch auf Verwendung der Mittel.
